Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Ein betriebliches Gesundheitsmanagement ist in jedem Unternehmen essentiell und geht mittlerweile weit über die klassischen Vorsorgeuntersuchungen hinaus. Prävention und Rehabilitation gelangen immer mehr an Bedeutung.

Das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) umfasst die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen, rund um Arbeit, Organisation und Verhalten am Arbeitsplatz gesundheitsfördernd zu gestalten.

Es ist wichtig, die vorhandenen Ressourcen Ihres Unternehmens zu stärken und Fehlbelastungen der Mitarbeiter zu reduzieren. Hierbei ist die richtige Mischung aus Verhaltens- und Verhältnisprävention notwendig. Daraus ergibt sich der Leitsatz Gesundheit umfasst körperliches, Soziales und seelisches Wohlbefinden.“
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten während der Arbeit in allen Tätigkeitsbereichen. Es umfasst die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers, die Pflichten und die Rechte der Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes durch die zuständigen staatlichen Behörden. Weiter setzt es die europäische Rahmenrichtlinie Arbeitsschutz 89/391/EWG in deutsches Recht um.

Der Arbeitgeber hat nach dem Arbeitsschutzgesetz die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten und zu verbessern. Hierzu muss er die am Arbeitsplatz bestehenden Gesundheitsgefährdungen beurteilen und minimieren.

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundvoraussetzung, um zielgerichtete, wirksame und kostengünstige Arbeitsschutzmaßnahmen durchführen zu können. Der Arbeitgeber hat die Beschäftigten über Gesundheitsgefährdungen und Schutzmaßnahmen zu unterweisen. (Teilausschnitt vom Arbeitsschutzgesetz.

Vorgehensweise ist:
– Analyse
– Bestandsaufnahme
– Ermittlung der Akteure – Zielsetzung
– Strategien
– Kommunikation im betrieblichen Gesundheitsmanagement
– Umsetzung
– Bewertung und kontinuierliche Verbesserung

Ziel des BGM:
– Verbesserung der Unternehmensführung im Bereich Gesundheit
– Koordination von einzelnen Strategien bzw. Maßnahmen
– Erhaltung und Steigerung der Leistungsfähigkeit bzw. Beschäftigungsfähigkeit – Gesünderes Verhalten im Betrieb und in der Freizeit, dadurch gesteigertes Wohlbefinden
– Mitarbeiter fühlen sich der Arbeitsbelastung besser gewachsen – Arbeitsanforderungen fallen leichter durch verbessertes Betriebsklima
Motivation und Zufriedenheit am Arbeitsplatz
– Verbesserung der Kommunikation und Kooperation
– Steigerung der Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen – Wirtschaftliche Verbesserung z.B. Rückgang der Fehlzeiten z.B. Krankenstände, der Fluktuation
– Reduzierung bzw. Vermeidung von Berufskrankheiten
– Eingliederungsmanagement

Bei der Erstellung eines unternehmensspezifischen Konzeptes werden bestimmte Bereiche unterteilt:
– Strukturen im Betrieb
– Gesundheitsförderung
– Gesundheitszirkel im Betrieb
– Gesundheitstag im Betrieb
– Mitarbeiterbezogene Gesundheitsförderung im Betrieb und in der Freizeit – Eingliederungsmaßnahmen
– Anonyme telefonische Sozial- und Gesundheitsberatung
– Maßnahmenkatalog

Nur gesunde und motivierte Mitarbeiter/-innen können den zukünftigen Erfolg eines Unternehmens sichern.