DGUV-Vorschrift 2 ersetzt BGV A2 und GUV 0.5

Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit

Mit der zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen, reformierten Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) wurden zum ersten Mal eine einheitliche und gleichlautende Vorgabe zur Gestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung der Betriebe und Bildungseinrichtungen für alle Unfallklassen und Berufsgenossenschaften erarbeitet.

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Die Gefährdungsbeurteilung

Meine Aufgabe liegt darin, Sie aktiv bei der Erstellung bzw. Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung für Ihr Unternehmen zu unterstützen und die gesetzliche Bestimmung zu erfüllen.

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Sicherheitsunterweisungen – eine Unternehmerpflicht

Das Gesundheits-, Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift1) zeigen auf, dass das Unternehmen verpflichtet ist, seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen nach diesen Regelwerken zu unterweisen, um die Beschäftigten keiner Gefährdung auszusetzen.

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Betriebsanweisungen

Betriebsanweisungen sind ein wichtiges Instrument für die Prävention im Gesundheits- und Arbeitsschutz. Sie sind verbindliche Anordnungen und Angaben des Unternehmens an seine Mitarbeiter mit dem Ziel, Unfälle und Gesundheitsrisiken im Betrieb zu vermeiden.

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Persönliche Schutzausrüstung

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gefahren und Belastungen zu schützen. Die gesetzliche (§3 Arbeitsschutzgesetz) bzw. berufsgenossenschaftliche Auflage (DGUV Vorschrift1 „Grundsätze der Prävention“) muss dabei berücksichtigt und eingehalten werden. Das jeweilige Gefährdungspotential wird aus der Gefährdungsbeurteilung entnommen.

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