Jeder Betrieb, der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Ein Kraftfahrzeugführerschein ist nicht ausreichend.
Ich biete umfangreiche Seminare bzw. Ausbildungen an, die sich an die DGUV-Richtlinien halten. Dazu gehören auch, dass ich jährliche Unterweisungen in diesen Fachbereichen durchführe und Beratungsdienstleistungen. Mit dieser Ausbildung zum Führen von Flurförderfahrzeugen erwerben Sie den Fahrausweis und sind rechtlich abgesichert, da Sie die geforderten Anforderungen erfüllen.
In diesem Lehrgang erwerben Sie nach unseren Richtlinien
1. Unfallverhütungsvorschriften
- DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
- DGUV Vorschrift 68 Flurförderfahrzeuge
2. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze
- DGUV Grundsatz 308-001 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderfahrzeugen
3. VDI-Richtlinien
Die Zielgruppe
- Das 18 Lebensjahr vollendet
- Körperliche, geistige und charakterliche Eignung (G25 Untersuchung firmenintern)
- Bitte beachten Sie, dass Sie auf öffentlichen Straßenverkehr mindestens den Führerscheinklasse L besitzen
Ausbildungsdauer
Zwei bis drei Tage (Inhouseschulung mit Ihren Flurförderfahrzeugen)
- Tag: Theoretische Ausbildung incl. Prüfung. Danach Einweisung an Flurförderfahrzeug, Einweisung an zusätzliche Anbaugeräte, Praktische Übungen
- Tag: Praktische Prüfung
Erstausbildung
- Teilnehmeranzahl bis 15 Personen
- Tagessatz (8h): 850 € / pro Tag
Kein Umsatzsteuerausweis aufgrund Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG