Sicherheitsunterweisungen – eine Unternehmerpflicht

Das Gesundheits-, Arbeitsschutzgesetz und die Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention (DGUV Vorschrift1) zeigen auf, dass das Unternehmen verpflichtet ist, seine Mitarbeiter während der Arbeitszeit ausreichend und angemessen nach diesen Regelwerken zu unterweisen, um die Beschäftigten keiner Gefährdung auszusetzen.

Wenn keine andere Maßnahme möglich ist (z.B. Technische, Organisatorische Maßnahmen und Persönliche Schutzausrüstung) sind Unterweisungen regelmäßig und zielorientiert zu erfolgen. Dabei dürfen die Verhaltensregeln und Notfallvorgaben nicht fehlen. Ein weiterer Vorteil für das Unternehmen ist es, wenn ein sicherer Betriebsablauf und gesunde Arbeitsbedingungen vorherrschen und somit auch keine Betriebsunterbrechung bzw. -störung entstehen. Arbeitssicherheit hängt nicht alleine von der Technik, sondern auch entscheidend vom Verhalten der Mitarbeiter ab. Dabei müssen auch unbewusste Reaktionen der Arbeitnehmer in der Notfallsiuation berücksichtigt werden.

Die Mitarbeiter können sich allerdings nur korrekt verhalten, wenn sie über die richtigen Arbeitsabläufe, Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Sicherheitskennzeichnungen und das Verhalten bei Störungen und Notfällen ausreichend informiert wurden.

Welche gesetzliche Vorgaben
Rechtsgrundlage sind:

  • § 9 und § 12 Arbeitsschutzgesetz
  • § 4 DGUV Vorschrift1 „Grundsätze der Prävention“
  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 12 Biostoffverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 29 Jugendarbeitsschutzgesetz
  • usw.

Zu welchen Anlässen müssen Unterweisungen durchgeführt werden?

  • Grundunterweisungen bzw. Allgemeine Unfallunterweisungen
  • Neueinstellung oder Umsetzung
  • Aufnahme einer neuartigen Tätigkeit
  • Arbeiten in ungewohnter Umgebung, z. B. Störungssuche, Instandhaltung
  • Erkennen unsicheren Verhaltens
  • Unfälle oder Beinahunfälle
  • Fremdfirmeneinweisungen
  • Jährliche Unterweisungen
  • usw.

Definitionen über Schulungen, Unterweisungen

Das Ziel der Arbeitssicherheit ist es, sicherheitswidrige Zustände und Verhaltensweisen zu ermitteln und zu bereinigen.

Schulungen

In der Schulung werden den Beschäftigten Grundlagen eines definierten Wissensgebietes, fachspezifische und tätigkeitspezifische Themen und neue Kompetenzen bzw. Qualifizierung beigebracht, für die sie eine spezielle Kompetenz benötigen. Schulungen dienen meistens der beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Im Arbeitsschutz können als Präsenzschulungen auch Online- oder Learning-Schulungen durchgeführt werden.

Unterweisungen

Eine Unterweisung oder arbeitsplatzbezogene Qualifizierung bedeutet, dass jemand bevor er etwas tun soll vorab theoretisch über das Thema und das Handling informiert wird. Grundsätzlich ist eine Unterweisung eine einseitige Belehrung. Im besten Fall jedoch ein Gespräch mit den Beteiligten über die Vorteile der Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen und über konkrete Verbesserungen für die Sicherheit am Arbeitsplatz.

Einweisungen

Als Einweisung wird eine kurze Unterweisung in die Handhabung oder Vorgehensweise einer Tätigkeit oder ein praktischer Teil einer Unterweisung verstanden.

Wer ist zuständig?

In erster Linie hat das Unternehmen bzw. ein Stellvertreter immer die Gesamtverant-wortung. Es ist dem Betrieb freigestellt, wen sie mit der Durchführung der Schulungen, Unterweisungen bzw. Einweisungen beauftragen. Dies geschieht im Rahmen einer schriftlichen Pflichtenübertragung. Der Unterweiser muss die Fachkenntnisse besitzen bzw. diese durch Lehrgänge dokumentiert nachweisen. Regelmäßige Schulungen sind hierbei notwendig. Der Zyklus hängt von dem Gefährdungspotenzial bzw. von den gesetzlichen Vorgaben ab, jedoch müssen diese mindestens einmal jährlich durchgeführt werden.

Meine Dienstleistung für Sie

  • Erstellung eines Unterweisungskonzepts für die jährliche Unterweisung
  • Bereitstellung von Unterweisungsnachweisen
  • Erstellung von unternehmensspezifischen Unterweisungsinhalten
  • Durchführung der jährlichen Mitarbeiterunterweisung

Welche Vorteile ergeben sich für Sie als Unternehmen?

  • Störungsfreier Betriebsablauf
  • Gesicherte Qualität
  • Geringere Ausfallzeiten durch geringere Arbeitsunfälle und Krankheiten
  • Sorgsamer Umgang mit Maschinen und Anlagen
  • Kostenreduzierung
  • Erhöhung der Arbeitszufriedenheit
  • usw.