Persönliche Schutzausrüstung

Jedes Unternehmen ist verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gefahren und Belastungen zu schützen. Die gesetzliche (§3 Arbeitsschutzgesetz) bzw. berufsgenossenschaftliche Auflage (DGUV Vorschrift1 „Grundsätze der Prävention“) muss dabei berücksichtigt und eingehalten werden. Das jeweilige Gefährdungspotential wird aus der Gefährdungsbeurteilung entnommen.

Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird erst zum Einsatz kommen, wenn es keine technischen oder organischen Maßnahmen gibt, die eine Gefährdung der Beschäftigten wirkungsvoll verhindert.Die überprüfte Maßnahmenhierarchie ist unbedingt einzuhaltenund zu dokumentieren. Bei der Verwendung von persönlichen Schutzmaßnahmen muss immer eine Schulung bzw. Sicherheitsunterweisung vorher gehen und mit der Arbeitshygiene und dem gebrauchsfähigen, hygienischen Zustand vereinbar sein. Die Ausrüstung und Reparatur muss das Unternehmen grundsätzlich kostenlos übernehmen. Weiterhin ist in der PSA-Benutzungsverordnung klar und eindeutig vorgegeben, dass die Wartung und Pflege der PSA in der Verantwortung des Arbeitgebers liegen.

Was ist eine Schutzausrüstung?

Eine Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Ausrüstung, die von Beschäftigten gegen eine Gefährdung und/oder wegen des Gesundheitsschutzes benutzt bzw. getragen wird.

  • Fuß- Knie und Beinschutz
  • Schutzkleidung
  • Handschutz
  • Stechschutz
  • Kopfschutz
  • Gehörschutz
  • Augen- und Gesichtsschutz
  • Hautschutz
  • Atemschutz
  • PSA gegen Absturz
  • PSA gegen Ertrinken
  • PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen
  • usw.

Wer darf die Auswahl von der Persönlichen Schutzausrüstungtreffen?
An der Auswahl sollten folgende Personen beteiligt werden:

  • Vorgesetzte,
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit,
  • Betriebsarzt,
  • Betriebs- oder Personalrat,
  • Sicherheitsbeauftragte,
  • betroffene Beschäftigte (im Rahmen von Trageversuchen).

Welche Vorlagen der Schutzkategorie benötigt der Beschäftigte?

Die PSA muss den Anforderungen auf dem Markt nach dem 8. ProdSV und der CE-Kennzeichnung (Konformitätskennzeichnung) entsprechen. Zur Ermittlung helfen nachfolgende Fragen.

Welche Anforderung nach der Gefährdungsbeurteilung muss bei der PSA mindestens vorhanden sein?

  • Welche Schutzkategorie müssen mindestens eingehalten werden?
  • PSA muss den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Beschäftigten Rechnung tragen. Sie muss anpassbar oder sogar individuell für den Träger gemacht sein.
  • Stellen Sie sicher, dass nur sicherheitskonforme Persönliche Schutzausrüstung eingesetzt wird.
  • Müssen die Persönliche Schutzausrüstung besondere Merkmale besitzen (z.B. steril sein)?
  • Wie lange kann der Beschäftigte die Persönliche Schutzausrüstung tragen? (Durchdringzeit)
  • Darf die Persönliche Schutzausrüstung öfter benutzt werden und bleibt sie auch bei mehrfacher Benutzung funktionsfähig?
  • Ist das Schutzniveau für den Mitarbeiter ausreichend?
  • Ist das Schutzniveau für den Mitarbeiter ausreichend?
  • Entsteht mit der persönlichen Schutzausrüstung keine weitere Gefährdung?
  • Entstehen keine Einschränkungen für den Mitarbeiter bei Gebrauch der persönlichen Schutzausrüstung?

Welche zusätzlichen Maßnahmen müssen durchgeführt werden?

  • Kennzeichnung des Bereiches von Persönlichen Schutzausrüstungen
  • Kennzeichnung von Schildern zum Tragen von PSA
  • Schulungen, Unterweisungen zum Benutzen von PSA
  • Informationen an die Mitarbeiter (z.B. Tragungspflicht)
  • Besteht im Betrieb eine Betriebsanweisung über Persönliche Schutzausrüstung
  • Beachtung von Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes.
  • Wird das Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung von den Vorgesetzten regelmäßig kontrolliert?
  • Gehen die vorgesetzten im Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung mit gutem Beispiel voraus?
  • Werden die zur Verfügung gestellten Persönliche Schutzausrüstung regelmäßig überprüft und in Ordnung gehalten?